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   BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96   

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BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,6596)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1997 - 2 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,6596)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 2 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,6596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Auslegung eines nebenklägerischen Revisionsantrages bei Unklarheit über die Zulässigkeit des Revisionsbegehrens der Schuldspruchänderung wegen Rechtsverletzung oder der Änderung des Strafausspruches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).

    Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung des Revisionszieles hätte verzichtet werden können (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3), liegt nicht vor.

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Die erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgte Angabe eines zulässigen Anfechtungszieles ist unbeachtlich (BGH Beschlüsse vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - und vom 28. November 1995 - 4 StR 678/95 -).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95

    Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95

    Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Die erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgte Angabe eines zulässigen Anfechtungszieles ist unbeachtlich (BGH Beschlüsse vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - und vom 28. November 1995 - 4 StR 678/95 -).
  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95

    Abwesenheit des Angeklagten - Zeugenverzicht - Wesentlicher Teil der

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 11.08.1995 - 4 StR 405/95

    Begründung der Revision - Nebenkläger - Ziel des Rechtsmittels - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 08.05.1996 - 2 StR 143/96

    Zur Zulässigkeit eines Revisionsantrages - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 576/96

    Anforderungen an die Revisionsschrift eines Nebenklägers

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